Intensive Schadenbegleitung -
von der Erstbegutachtung bis zur Gutachtenerstellung
Wir bieten Ihnen eine individuelle und durch Sie im Leistungsumfang festzulegende Begutachtung, Beratung, Beweissicherung und Gutachtenerstellung an. Sie können uns kurzfristig im Beirat, wie auch im Sachverständigenverfahren zur Bearbeitung einsetzen. Das Büro Dr. Niggemann übernimmt für Sie sämtliche Leistungen - von der Erstbegutachtung bis zur Rechnungsprüfung und Gutachtenerstellung.
Bei der Erstbesichtigung sind wir durch unsere Partnerbüros in der Lage einen geeigneten Ursachenforscher zur Findung der exakten Brandursache einzusetzen.
Bei klarer Brandursache, beziehungsweise Ursachenforschung durch die Kriminalpolizei ist diese Maßnahme meistens jedoch nicht notwendig.
Wir veranlassen beim ersten Ortstermin sämtliche zur Schadenminderung erforderliche Arbeiten, wie zum Beispiel Notabdeckungen, Verschliessen von Öffnungen, Instandhaltung der Heizungsanlage (zur Vermeidung von Frostschäden im Winter), etc.
Diese Sofortmaßnahmen werden bei unserer Besichtigung mit Ihnen besprochen und unter Vorbehalt der Ersatzpflicht zur Schadenminderung freigegeben.
Der Versicherungsnehmer wie auch der Versicherer werden nach Wunsch über unsere weitere Vorgehensweise und den Ablauf der Sanierung in Kenntnis gesetzt. Die Brandstelle wird fachgerecht untersucht und der Zustand vor Schadeneintritt, soweit möglich, exakt festgestellt, um bei der Wiederherstellung genau den Zustand wie vor Schadeneintritt vorhanden, zu berücksichtigen.
Aufgrund der Kenntnisse der Örtlichkeit, der einschlägigen Verordnungen und Richtlinien (z.B. VDS, TRGS, BGR, etc.) und der Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen zur Entfernung von Brandrückständen, bezüglich des Arbeits- und Personenschutzes etc., findet eine entsprechende Beratung und Koordinierung statt. Nach dem Ortstermin informieren wir den Versicherer über die zu erwartende Schadenhöhe (Schadenreserve) und den Hergang des Schadens vor Ort sowie der eventuellen Empfehlung zur Einschaltung eines Brandursachenforschers.
Bei der Wiederherstellung werden sämtliche Regeln der Technik berücksichtigt und bei der Prüfung der Angebote einbezogen. Anschliessend kann die Wiederherstellung in den Zustand wie vor Schadeneintritt erfolgen.
Durch die Kenntnis der Örtlichkeit und der freigegebenen Angebote wird dann ein Gutachten in Form eines Rechnungsprüfberichtes oder auf Ihren Wunsch auch ein fiktives Gutachten erstellt werden. Entsprechend unserer Qualifikation verfügen wir um umfassendes Wissen um die einschlägigen Versicherungsbedingungen, wie zum Beispiel VGB, AFB, ASTB, sowie der einschlägigen Zusatz- und Sonderbedingungen AHB, ABU, beziehungsweise ABM, etc.
Im Brandfall kommt es auf eine schnelle Einschaltung fachlich versierter Personen und Unternehmen an. Hier sind wir als Koordinator und Organisator vor Ort und auch anschliessend für Sie tätig. Durch unsere frühzeitige und schnelle Einschaltung können im Regelfall enorme Kosten aufgrund der Erstellung eines Sanierungskonzeptes mit den dazugehörigen Maßnahmen in der Brand- und Explosionsschadenwiederherstellung eingespart werden. Weiteres Einsparpotential erfolgt durch ein exaktes Aufmaß vor Ort und die damit verbundene Angebots- und Rechnungsprüfungen.
Gern erstellen wir für Sie Feuerversicherungstaxen zur Optimierung Ihres Versicherungsschutzes und zur Ermittlung der Höchstschadensummen. Sprechen Sie uns einfach an!